Grundlegendes zur Forstbetriebsgemeinschaft

Was ist eine Forstbetriebsgemeinschaft?
Ein freiwilliger Zusammenschluss von Waldbesitzern auf privatrechtlicher Grundlage mit dem Ziel, vorhandene Strukturmängel – wie geringe Flächengröße oder Besitzsplitterung- durch gemeinsame Waldbewirtschaftung zu überwinden.
Aufgaben der FBG
Organisation forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer
Planung, Abstimmung und Verkauf von Rohholz für die Mitglieder
Vorkasse beim Verkauf von Holz für den Einschlag mit sauberer Abrechnung
Organisation gemeinsamer Maßnahmen, wie Forstkulturen, Bestandespflegen, Bodenverbesserung, Forstschutz und gemeinsame Pflanzen- und Zaunbestellungen
Bau und Unterhaltung von Wegen und Holzlagerplätzen
Information und Schulung der Mitglieder
Ausleihmöglichkeit forstlicher Geräte und Maschinen
Vorteile einer Mitgliedschaft
Geringere Beförsterungskosten (30% Rabatt für FBG-Mitglieder)
Gemeinsame Mitgliedschaft im Thüringer Waldbesitzerverband mit Nutzung aller bestehenden Vorteilen
Zertifizierung nach PEFC und damit bessere Holzvermarktungschancen
Bessere und sicherer Fördermöglichkeiten für waldbauliche und intensive Maßnahmen, hier werden die FBG’s vorrangig gefördert
Einsatz moderner, bestandesschonender und zertifizierter Erntetechnik
Möglichkeit der Vorfinanzierung der Holzerntekosten über die FBG, bevor das Holzverkaufsgeld auf dem eigenen Konto ist
Betreuung der Mitglieder durch eigenen Kassierer und Geschäftsführer
Fortlaufende Informationen der Mitglieder über Mitteilungsblätter, die eigene Webseite, Exkursionen und Veranstaltungen
Mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft FBG/ Forst Saara GbR spart der Waldbesitzer einen erheblichen Anteil beim Berufsgenossenschaftsbeitrag – interessant bei kleinen Waldflächen!
Beförsterung und FBG im Einklang
Wenn ich einen Beförsterungsvertrag habe, ist dann eine Mitgliedschaft in der FBG noch sinnvoll?
Definitiv Ja!
Eine Beförsterung und die FBG ergeben zusammen eine sinnvolle, für den Kleinwaldbesitzer vorteilhafte Kombination
Gewährleistung einer fachlichen Beratung und Betreuung durch den Revierförster
Gegen ein vergleichsweise geringes Entgelt übernimmt der Revierleiter forstwirtschaftliche Leistungen wie:
Auszeichnen der Bestände
Einweisung und Beaufsichtigung der Forstdienstleister
Holzaufnahme und Vorbereitung des Verkaufs
Ohne Beförsterungsvertrag entstehen dem Waldbesitzer bei der Erfüllung dieser Aufgaben je nach Aufwand zusätzliche Kosten.