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Grundlegendes zur Forstbetriebsgemeinschaft

Baumblick

Was ist eine Forstbetriebsgemeinschaft?

Ein freiwilliger Zusammenschluss von Waldbesitzern auf privatrechtlicher Grundlage mit dem Ziel, vorhandene Strukturmängel – wie geringe Flächengröße oder Besitzsplitterung- durch gemeinsame Waldbewirtschaftung zu überwinden.

Aufgaben der FBG

  • Organisation forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer

  • Planung, Abstimmung und Verkauf von Rohholz für die Mitglieder

  • Vorkasse beim Verkauf von Holz für den Einschlag mit sauberer Abrechnung

  • Organisation gemeinsamer Maßnahmen, wie Forstkulturen, Bestandespflegen, Bodenverbesserung, Forstschutz und gemeinsame Pflanzen- und Zaunbestellungen 

  • Bau und Unterhaltung von Wegen und Holzlagerplätzen

  • Information und Schulung der Mitglieder

  • Ausleihmöglichkeit forstlicher Geräte und Maschinen 

Vorteile einer Mitgliedschaft

  • Geringere Beförsterungskosten (30% Rabatt für FBG-Mitglieder) 

  • Gemeinsame Mitgliedschaft im Thüringer Waldbesitzerverband mit Nutzung aller bestehenden Vorteilen

  • Zertifizierung nach PEFC und damit bessere Holzvermarktungschancen

  • Bessere und sicherer Fördermöglichkeiten für waldbauliche und intensive Maßnahmen, hier werden die FBG’s vorrangig gefördert

  • Einsatz moderner, bestandesschonender und zertifizierter Erntetechnik

  • Möglichkeit der Vorfinanzierung der Holzerntekosten über die FBG, bevor das Holzverkaufsgeld auf dem eigenen Konto ist 

  • Betreuung der Mitglieder durch eigenen Kassierer und Geschäftsführer

  • Fortlaufende Informationen der Mitglieder über Mitteilungsblätter, die eigene Webseite, Exkursionen und Veranstaltungen 

  • Mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft FBG/ Forst Saara GbR spart der Waldbesitzer einen erheblichen Anteil beim Berufsgenossenschaftsbeitrag – interessant bei kleinen Waldflächen!

Beförsterung und FBG im Einklang

Wenn ich einen Beförsterungsvertrag habe, ist dann eine Mitgliedschaft in der FBG noch sinnvoll?

Definitiv Ja! 

Eine Beförsterung und die FBG ergeben zusammen eine sinnvolle, für den Kleinwaldbesitzer vorteilhafte Kombination 

  • Gewährleistung einer fachlichen Beratung und Betreuung durch den Revierförster 

  • Gegen ein vergleichsweise geringes Entgelt übernimmt der Revierleiter forstwirtschaftliche Leistungen wie:

Auszeichnen der Bestände

Einweisung und Beaufsichtigung der Forstdienstleister 

Holzaufnahme und Vorbereitung des Verkaufs 

 

Ohne Beförsterungsvertrag entstehen dem Waldbesitzer bei der Erfüllung dieser Aufgaben je nach Aufwand zusätzliche Kosten.